Wenn Sie denken, dass Sie unter den Personen, die Sie unterstützen, jemanden haben, der eine kostenlose Rechtsberatung durch unsere Studierenden gebrauchen könnte, schicken Sie „den Fall“ gern zu uns.
Was ist ein „Fall“ für die GLC?
Wie kontaktieren Sie uns?
Wie läuft die Beratung ab?
Wir prüfen vorab, ob der Fall passt. Wenn wir den Fall übernehmen, wird dem/r Klient/in ein Team von 2 studentischen Berater/innen zugeordnet, die sich mit ihm/ihr in Verbindung setzen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Falls nötig, suchen wir dafür eine/n Sprachhelfer/in (ebenfalls ehrenamtlich). Außerdem suchen wir eine/n Rechtsanwalt/anwältin, der/die für diesen Fall die Supervision im Hintergrund übernimmt. Nach dem Gespräch erstellen die Berater/innen einen Vermerk über den Sachverhalt, begutachten die Rechtslage und empfehlen ein Vorgehen. Diesen Vermerk schicken Sie an ihre/n supervidierende/n Anwalt/Anwältin, der/die dazu ein Feedback gibt. Dieses Feedback wird dann in die weitere Beratung einbezogen, mit dem/r Klient/in wieder Kontakt aufgenommen und das weitere Vorgehen abgesprochen. Zwischen Erstgespräch und weiterem Vorgehen kann also eine Woche oder mehr Zeit verstreichen; unter anderem deshalb sind eilbedürftige und existenzbedrohliche Fälle für unsere Beratung nicht geeignet.
Über die Fallberatung hinaus bieten wir für Organisationen und Vereine auch Workshops im Bereich des Migrations-, Asyl- oder Sozialrechts an.
Folgende Workshops liegen bereits konzipiert vor und können auf Anfrage gehalten werden:
Gerne erstellen wir auch tiefergehende Vorträge oder Workshops, die nur spezielle Themenkomplexe umfassen, die auf Ihren Arbeitsbereich abgestimmt sind.
Sollten Sie Interesse an einem Workshop für Ihre Mitarbeiter*innen oder ehrenamtlichen Helfer*innen haben, wenden Sie sich bitte an: